Unternehmen oder Beteiligung anbieten
Eigentümer können einen vollständigen Betrieb, Gesellschaftsanteile, einen Geschäftsbereich oder eine Tochtergesellschaft bekannt geben. Auch eine Nachfolge oder eine Trennung einzelner Vermögenswerte kann Anlass für den Erstkontakt sein.
- Gesamtes Unternehmen oder Mehrheitsbeteiligung
- Minderheitsbeteiligung oder Gesellschafteranteil
- Geschäftsbereich, Niederlassung oder Tochtergesellschaft
- Produktlinie, Marke, Software oder Verfahren
- Betriebsimmobilie oder technische Ausstattung als eigener Gegenstand